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"Warum verliere ich gerade meinen Job?"
Dr. Abeln antwortet in der Karrierefrage der Woche.

Wer muss zuerst gehen, wenn der Betrieb Mitarbeiter entlässt? Und sind Abfindungen eine Ausnahme? Das erklärt Dr. Christoph Abeln im Tagesspiegel.

Unsere Leserin fragt: Ich bin eine ungelernte Bürokraft und habe für ein Unternehmen gearbeitet, das kurz vor der Insolvenz steht. Deshalb hat mein Chef mir betriebsbedingt gekündigt. Obwohl ich ein knappes Jahr länger in der Firma und zwei Jahre älter bin als eine Kollegin, die den gleichen Job macht, aber als Industriekauffrau ausgebildet ist. Mein Chef hat die Kündigung damit begründet, dass meine Kollegin besser ins Team passt. Ich bin 52 und ledig, sie ist verheiratet und hat ein Kind, das eine Ausbildung absolviert. Ist meine Kündigung rechtens und habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Christoph Abeln antwortet: Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber einige Kriterien beachten, damit die Kündigung rechtmäßig ist. Er muss zunächst die unternehmerische Entscheidung treffen, dass er den Betrieb in der bisherigen Personalstärke nicht mehr fortführen kann oder will. Dann muss er beschließen, von welchen Mitarbeitern er sich trennen möchte. Dabei sind bestimmte Kriterien zu beachten: Es müssen zum einen betriebliche Gründe vorliegen. Das heißt, dass es für den Mitarbeiter nach Meinung des Chefs keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit mehr gibt.


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