Presse Leser
Abeln Newsbeitrag

"Was ERGO-Führungskräfte in Zeiten der Umstrukturierung wissen müssen"

Die ERGO Versicherungsgruppe führt derzeit groß angelegte Restrukturierungsmaßnahmen durch. Ihr Ziel: Am umkämpften Markt der Versicherer wettbewerbsfähiger werden. So wird die interne Organisation angepasst. Auf der Strecke bleiben da eine vierstellige Zahl an Mitarbeitern. Im ERGO-Sprech heißt es, man wolle „einfachere, aber leistungsfähigere Strukturen unter der Nutzung von Synergien zu schaffen“.

Wir beobachten dabei, dass vor allem Mitarbeiter in Führungspositionen betroffen sind. Der Schock sitzt tief bei den teils langjährigen Mitarbeitern. Ungeachtet der Hintergründe der Strukturierungsmaßnahmen und den dadurch bedingten Kündigungen, fehlt es nach hier meist an einer offenen Kommunikation. Und zwar mit den Menschen, die durch eine Freistellung in eine ungewisse Warteposition versetzt und erst viel später gekündigt werden. Klar ist: Das Angebot auf eine Beschäftigung auf eine geringwertige Stelle mit nur einem befristeten Bestandschutz wirkt weniger als ERGO-Fürsorge, sondern mehr als Kostensparmodell auf dem Rücken der Führungskräfte.

Allein der Verweis auf Richtlinien oder Sozialpläne kann die wachsende Unsicherheit und den Unmut der langjährigen Mitarbeiter nicht mildern. Mit Synergien hat das leider wenig zu tun. Wir sind der Auffassung: Man sollte sich gegen betriebsbedingte Kündigungen oder Änderungen der den Bestandschutz gesicherte Arbeitsbedingungen wehren. Es gibt eine Reihe von Gründen, warum die betriebsbedingte Kündigung unwirksam sein kann. Wichtig: Dabei ist weder ein etwaiger Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan oder aus einer Richtlinie (für leitende Angestellte) gefährdet.

Haben Sie Fragen?
Sprechen Sie uns an.


Zurück