Dr. Constantin von Köckritz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
Individuelles Arbeitsrecht:
- Arbeits- und Dienstvertragsrecht
- Beratung zu allen individualrechtlichen Fragestellen, insbesondere Kündigungen, Abmahnungen, Versetzungen sowie Aufhebungsverträgen und Abfindungen
- Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen insbesondere unter AGB-rechtlichen Gesichtspunkten
- Begleitung in Änderungs- und Beendigungsprozessen
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen und Bestandsschutzverfahren
- Verhandlung von Aufhebungs- und Vorruhestandsverträgen
- Abwehr von rechtswidrigen Versetzungen
- Gerichtliche Durchsetzung von Beschäftigungsansprüchen
Kollektives Arbeitsrecht:
- Beratung und Vertretung von Betriebsräten und Sprecherausschüssen
- Betriebsvereinbarungen
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Vertretung im Einigungsstellen- und Beschlussverfahren
- Unterstützung bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen in der allgemeinen Betriebsratsarbeit
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Juristische Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Berlin
Studium und Werdegang
- Studium an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam
- Promotion am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Prof. Dr. Lettl, Universität Potsdam
Thema: „Die Zulässigkeit von urheberrechtlichen Nutzungsrechtseinräumungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bei sozialen Netzwerken“ - Referendariat beim Kammergericht Berlin
- Zulassung als Rechtsanwalt
- Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht