Newsletterarchiv

FÜHRUNGSKRÄFTE-NEWSLETTER 1/2017

Liebe Leserin, lieber Leser,

im Februar hatten wir die erste große Veranstaltung unseres Hauses in diesem Jahr. Zusammen mit der Karriereberatung „The Boardroom“ referierte Dr. Abeln bei der „Networking-Lounge“ in Frankfurt/Main zum Thema: "Trennungsvereinbarungen und Altersvorsorge - worauf Führungskräfte achten müssen, wenn sie aus dem Job ausscheiden". Einen Bericht finden Sie im Anschluss.

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Unser Newsletter beinhaltet wie immer viele relevante Hinweise zu wichtigen Themen für Sie: Diesmal geht es unter anderem um die Themen Abberufung des Vorstands, Bonuszahlungen und Altersversorgung. Dazu finden Sie unsere Artikel aus den Medien, u.a. von FOCUS Online, aus dem Tagesspiegel und Deutschlandradio Wissen.

Ihr Team der Kanzlei ABELN

Resümee zur Networking-Lounge in Frankfurt/Main
Das Exit-Thema treibt aktuell besonders Führungskräfte aus dem Bereich Banking und Finance um. Dementsprechend gut besucht war der Vortrag von Dr. Christoph Abeln im Februar im Rahmen der Eröffnung der neuen Niederlassung von „The Boardroom“ im Turmcenter Frankfurt zum Thema "Trennungsvereinbarungen und Altersvorsorge - worauf Führungskräfte achten müssen, wenn sie aus dem Job ausscheiden". Am Abend sprachen Dr. Abeln und Claus Verfürth, Managing Partner von „The Boardroom“, einer Karriereberatung für Top-Manager, über zahlreiche Themen, die für Führungskräfte von größter Bedeutung sind: Vorruhestand, Altersvorsorge, Aufhebung und der Umgang mit Stress-Situationen im Joballtag wurden ausführlich in den Vorträgen, sowie im anschließenden Networking in gemütlicher Atmosphäre diskutiert. Wenn Sie künftig direkt über unsere Veranstaltungen informiert werden möchten, schreiben Sie uns bitte eine kurze Mail an: seminar@abeln-arbeitsrecht.de Unser nächstes großes Event findet im Herbst statt. Dann heißt es: „Führungskräftetag goes Frankfurt/M.“. Nach vielen gutbesuchten Veranstaltungen in Berlin findet unser diesjähriger Führungskräftetag das erste Mal in der Mainmetropole am 14. September 2017 statt.

BGH: Anforderungen definiert, wann Vorstand abberufen werden kann
Wichtiges Urteil für Vorstände: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anforderungen konkretisiert, wann ein Aufsichtsrat dem Vorstand das Vertrauen entziehen kann und wie diese Entscheidung zu überprüfen ist. Geschäftsführer können nach dem Gesetz jederzeit abberufen werden. Für Vorstände gilt das nicht. Sie können nur aus bestimmten Gründen abberufen werden. Dazu zählt z.B. der Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung. Allerdings darf das Vertrauen nicht aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen werden. Was das wiederum bedeutet, darüber streiten sich regelmäßig die Beteiligten. Jedenfalls darf der Vertrauensentzug nicht willkürlich, völlig haltlos oder in sonst irgendeiner Weise rechtsmissbräuchlich sein. Im Fall des BGH wurde dem Vorstand eine Pflichtverletzung vorgeworfen, die aber nach Meinung des Gerichts nicht nachweisbar war. Der BGH entschied, dass hier der Vertrauensentzug und die nicht nachweisbare Pflichtverletzung unabhängig voneinander zu betrachten seien. Daher ist die Abberufung nicht automatisch willkürlich, wenn die Pflichtverletzung nicht nachweisbar ist. Der BGH sagt aber, dass ein Gericht zwingend prüfen muss, ob unsachliche Gründe für die Abberufung vorlagen. Unser Tipp daher: Auch wenn Pflichtverletzungen nicht vorliegen oder nicht nachgewiesen werden können, sollten betroffene Vorstände prüfen lassen, ob es Anhaltspunkte für eine willkürliche Abberufung gibt – was nicht selten ist. (BGH, Urteil vom 15. November 2016, Az.: II ZR 217/15)

BAG: Bonuszahlungen und Vorruhestand
Führungskräfte aufgepasst: Sie müssen beim Vorruhestand mehr denn je auf die Berücksichtigung von Bonuszahlungen achten. Denn das Bundesarbeitsgericht (BAG) schließt diese in einem aktuellen Fall bei der Berechnung des Vorruhestandsgeldes einfach aus. Konkret ging es um einen Sozialplan. Bestimmt er, dass die Höhe eines Vorruhestandsgelds auf der Grundlage des „Brutto-Arbeitsentgelts des letzten Monats vor Beginn des Vorruhestands“ berechnet werden soll, so ergibt die Auslegung, dass auf das Jahr bezogene Tantieme- oder Bonuszahlungen nicht zu berücksichtigen sind. (BAG, Urteil vom 15. November 2016, Az.: 9 AZR 81/16)

BAG: Wichtiges Urteil zur Betriebsrente
Die Betriebsrente, ein häufiger Streitpunkt auch für Führungskräfte. Jetzt hat das BAG eine wichtige Entscheidung getroffen. Es sagt: Arbeitnehmern, denen bereits einzelvertraglich eine betriebliche Altersversorgung zugesagt wurde, dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen vollständig von einem auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden kollektiven Versorgungssystem des Arbeitgebers ausgenommen werden. Dies kann beispielsweise sein, wenn die Betriebsparteien im Rahmen des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraums davon ausgehen können, dass die Führungskraft im Versorgungsfall typischerweise eine zumindest annähernd gleichwertige Versorgung erhält. (BAG, Urteil vom 19. Juli 2016, Az.: 3 AZR 134/15)

BAG: Ist man krank, muss man auch nicht zum Personalgespräch
Es ist ein gern genutztes Druckmittel, um besonders Führungskräfte mürbe zu machen. Doch jetzt hat das BAG wieder einmal klargestellt: Wer krankgeschrieben ist, steht nicht in der Pflicht, ein Personalgespräch führen zu müssen. Insbesondere dann nicht, wenn es um die Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit geht. Zwar umfasst die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers die Teilnahme an einem vom Arbeitgeber während der Arbeitszeit im Betrieb angewiesenen Gesprächs (vgl. § 106 Satz 1 GewO). Da der erkrankte Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit jedoch seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen muss, ist er nicht verpflichtet, im Betrieb zu erscheinen oder sonstige, mit seiner Hauptleistung unmittelbar zusammenhängende Nebenpflichten zu erfüllen, so das Gericht. (BAG, Urteil vom 2. November 2016, Az.: 10 AZR 596/15)

TAGESSPIEGEL-Karrierefrage: „Raus aus dem Job vor Ende der Kündigungsfrist?“
Egal, ob ein verlockendes Jobangebot oder andere Gründe: Wenn Führungskräfte schnell aus ihrem Job aussteigen möchten, stellen sich für viele oft die Frage: „Darf ich meinen Arbeitgeber verlassen, bevor die Kündigungsfrist um ist? Die Antwort verrät Dr. Abeln in der Karrierefrage im Tagesspiegel. Zum Beitrag gelangen Sie hier.

FOCUS-ONLINE: Fieser Trick: „Arbeitgeber zwingen Mitarbeiter sich auf eigene Stelle zu bewerben“
In deutschen Großunternehmen herrscht Unruhe - Mit einem Trick versuchen Firmen, sich von Personal zu trennen. Der Kniff: Chefs fordern Angestellte auf, sich auf ihre eigenen Stellen neu zu „bewerben“. Doch das ist rechtswidrig. Wie Sie sich erfolgreich dagegen wehren verrät RA Marc Repey auf Focus ONLINE. Zum Beitrag gelangen Sie hier.

Handbuch für Führungskräfte erhältlich
Die Zweitauflage des Handbuches für Führungskräfte ist weiterhin erhältlich. Führungskräfte befinden sich in einem Veränderungs- und Verdrängungsmarkt. Die Dynamik des Wirtschaftslebens erzeugt einen enormen Anpassungsdruck mit direkten Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse. Sie können derartige Veränderungen beeinflussen – wie das geschehen kann, zeigt Dr. Abeln in der 2., vollständig überarbeiteten und erweiterten Auflage. Weitere Informationen zu dem Buch von Dr. Abeln finden Sie hier. Außerdem ist unser Buch für Kindle-Reader verfügbar.

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