Verlässt ein Private-Equity-Manager das Unternehmen, richtet sich dessen Abfindung laut Arbeitsvertrag meist nur nach dem Grundgehalt, nicht nach den gesellschaftsrechtlichen Erfolgsbeteiligungen. Damit dieser Carried Interest berücksichtigt wird, braucht es Verhandlungsgeschick.
Kündigungsverfahren sind nie angenehm. Doch seit der Pandemie häufen sich die Fälle nahezu brutaler Konflikte. Vor allem Führungskräfte der zweiten und dritten Ebene fühlen sich alleingelassen. Der Anwalt André Kasten erklärt die Entwicklung.
Der in Greifswald und Lissabon studierte Jurist absolvierte sein zweites Staatsexamen in Köln und war zuletzt in der Berliner Niederlassung von Ernst & Young Law tätig.