Zusammen mit von Rundstedt und The Boardroom laden wir Sie zum Business Lunch am
Mittwoch, den 14. Februar 2018 von 12.00 bis 13:30 Uhr in
die von Rundstedt Niederlassung, Turmcenter, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main ein.
Anfang letzten Jahres ist die neue Institutsvergütungsverordnung in Kraft getreten. Die Neuregelung enthält erstmals Regelungen zu einem „Clawback“ von Bonuszahlungen an Risikoträger bedeutender Institute. Wenn also ein entsprechender Mitarbeiter durch sein Verhalten, einen erheblichen Verlust für sein Unternehmen zu verantworten hat oder interne Regelungen in Bezug auf Eignung und Verhalten in schwerwiegendem Maße verletzt hat, sollte eine bereits ausgezahlte variable Vergütung auf Grundlage entsprechender Vereinbarungen zurückgefordert werden können.
Die arbeitsrechtliche Umsetzung stellt sich als herausfordernd dar, denn die Rückforderung soll auf Basis vertraglicher Vereinbarungen erfolgen. Dies ist unproblematisch bei Neuanstellungen und der Verlängerung befristeter Verträge, aber nicht im unbefristeten Arbeitsverhältnis. Diese arbeitsrechtliche Herausforderung, die Regelungen zu Abfindungszahlungen im Verhältnis zur Institutsvergütungsverordnung und was man als Verantwortlicher tun kann, diskutieren wir mit Ihnen bei unserem exklusiven Business Lunch.
Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei. Geben Sie die Einladung auch gerne an interessierte KollegInnen weiter. Anmeldungen sind bis zum 10.02.2018 möglich. Bitte beachten Sie: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.