
In Zeiten des Corona-Virus gestalten sich Gerichtstermine besonders aufwendig. Und Gütetermine vor den Arbeitsgerichten sind oft unergiebig. Daher: Eine Erinnerung an den „vergessenen“ § 54 Abs. 4 ArbGG von Rechtsanwalt Marc Repey bei beck-aktuell "heute im Recht".