Führungskräfte aufgepasst: Missachtet ein Vorstand Sorgfaltspflichten (die ein gewissenhafter Geschäftsleiter im Sinne des § 93 I AktG einzuhalten hat), so droht auch gleich der § 266 StGB. Hierbei handelt es sich um den Untreue-Paragraphen. Zu dieser Entscheidung ist kürzlich der BGH gekommen (Urteil vom 12. Oktober 2016 – Az.: 5 StR 134/15, NZG 2017, 116). Die besondere Crux: Es gibt sogar Meinungen, dass dies nicht nur für Vorstände, sondern auch GmbH-Geschäftsführer gilt. Damit verschärfen sich weiter die Haftungsrisiken für Geschäftsführer, da die Rechtsprechung die Deutungshoheit über die Frage hat, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt.
Vor allem leitende Angestellte, denen eine „Beförderung“ zum Geschäftsführer angeboten wird, sollten bei der Vertragsgestaltung und den Konditionen ihrer D&O-Versicherung besonders sorgfältig sein. So lassen sich Haftungsfallen schon vorher vermeiden. Wir beraten Sie gern. Sprechen Sie uns an: berlin@abeln.de
In dem BGH-Fall ging es übrigens um die Vorstände der HSH-Nordbank. Die Bank wollte 2007 ihre Bilanz aufhübschen. Die Vorstände haben damals versucht, die Eigenkapitalquote zu verbessern, um ihr Unternehmen besser aussehen zu lassen. Dazu haben sie ein Finanzgeschäft mit der „BNP Paribas“ abgeschlossen und Immobilienkredite ausgelagert. BNP war allerdings nur einverstanden, wenn die HSH für Verlustpotentiale einsteht. Dazu kam es tatsächlich auch. Wenig später stand die Finanzkrise ins Haus, das Geschäft ging in die Hose und verursachte Schäden in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die Vorstände hatten auf Grundlage unzureichender Informationen ein Finanzgeschäft mit der BNP zugestimmt, mit dem sie die Eigenkapitalquote verbessern wollten. Durch das Geschäft wurde der HSH ein Vermögensnachteil zugefügt. Sie hatten sich nicht ordentlich vorher informiert. Dazu kam: In einem Quartals-Zwischenbericht hatte die Bank fälschlicherweise einen Überschuss von 81 Mio. EUR ausgewiesen, obwohl tatsächlich nur ein Fehlbetrag von 31 Mio. EUR vorlag.