
Seit 1. Januar gilt die Institutsvergütungsverordnung (IVV). Mit ihr wurden in erster Linie die Anforderungen der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA für eine solide Vergütungspolitik in deutsches Recht umgesetzt, die die Vergütungsregeln der europäischen Eigenmittelrichtlinie und -verordnung konkretisieren. Wie sich das auf die Personal- und Abfindungsstrategien vor allem bei den Banken auswirkt, erklärt Jurist Christoph Abeln im Interview.
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