
Springer Professional: Carried Interest bleibt bei der Abfindung oft außen vor
Verlässt ein Private-Equity-Manager das Unternehmen, richtet sich dessen Abfindung laut Arbeitsvertrag meist nur nach dem Grundgehalt, nicht nach den gesellschaftsrechtlichen Erfolgsbeteiligungen. Damit dieser Carried Interest berücksichtigt wird, braucht es Verhandlungsgeschick.