Presse Leser
Abeln Newsbeitrag

In den Medien ist seit Monaten vom umfangreichen Stellenabbau in der Finanzbranche zu lesen, sei es bei der Deutschen Bank, der Commerzbank oder der Santander Bank, nur um drei Beispiele zu nennen. Wegen der Corona-Krise gaben große Bankhäuser medienwirksam an, die Abbaupläne erst einmal zu pausieren. Dennoch würden die grundsätzlichen Ziele der Umbau- und Abbaumaßnahmen weiterverfolgt werden. Sollten Sie von einseitigen Maßnahmen oder von freiwilligen Angeboten betroffen sein, raten wir Ihnen, Ihren rechtlichen Standpunkt und die Vertragsangebote neutral überprüfen zu lassen. Beispielweise bieten sich für ältere Führungskräfte eher Vorruhestandsverträge an, statt gleich eine Aufhebung zu unterzeichnen. Besonders sollten Sie die Auswirkungen bei der betrieblichen und gesetzlichen Altersversorgung sowie auf Aktienoptionen oder Restrickted Stock Units prüfen. Das ist aber nicht alles. Für mehr Informationen sprechen Sie uns gern an.

RA Dr. Christoph Abeln & RA Alexander Haasler


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