26.10.2026
Veranstaltung

Zur Kasse und vor die Tür? Rückblick auf unsere Networking Lounge zum Kündigungsschutz für Topverdiener

André Kasten

Was geschieht mit dem Kündigungsschutz, wenn das Gehalt eine bestimmte Grenze überschreitet? Diese Frage hat am 16. Oktober 2026 rund 60 Gäste aus Unternehmen, Verbänden und Beratung zu unserer Networking Lounge geführt, die wir gemeinsam mit The Boardroom (Rundstedt Gruppe) während des Festival of Lights ausgerichtet haben. Der Titel war bewusst zugespitzt: „Zur Kasse und vor die Tür? Wegfall des Kündigungsschutzes für Topverdiener: Was ab 2027 auf Fach- und Führungskräfte zukommt.“

Worum es geht

Der Gesetzgeber plant, Arbeitnehmern oberhalb einer Entgeltgrenze den bisherigen Bestandsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz weitgehend zu nehmen. An die Stelle der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung soll ein Abfindungsmodell treten (§ 9a KSchG-E). Der Arbeitgeber könnte sich dann gegen Zahlung einer gesetzlich bemessenen Abfindung von der Führungskraft trennen, ohne einen Kündigungsgrund darlegen und beweisen zu müssen.

Das klingt nach einer technischen Korrektur. Tatsächlich verschiebt es das Kräfteverhältnis bei jeder Trennung im oberen Management. Bislang ist der Kündigungsschutz für Führungskräfte vor allem eines: Verhandlungsmasse. Wer ihn verliert, verhandelt nicht mehr über das Ob, sondern nur noch über einen Preis, den das Gesetz bereits festlegt.

Das Panel

Auf dem Podium diskutierten Roland Angst, Präsident der ULA Deutscher Führungskräfteverband, aus der Sicht der leitenden Angestellten; Jasmin Arbabian-Vogel, Unternehmerin und Präsidentin des Verbands deutscher Unternehmerinnen (VdU), aus der Perspektive der Unternehmen; Felix Arnold von Baker McKenzie aus dem Blickwinkel der arbeitgeberseitigen Vertragsgestaltung und Trennungspraxis sowie Dr. Christoph Abeln, der die Regelung rechtlich für Führungskräfte eingeordnet hat. Moderiert hat Attila Khan von The Boardroom, der den Executive-Arbeitsmarkt aus der Karriereberatung kennt.

Eine Debatte mit Temperatur

Sachlich blieb es den ganzen Abend. Ruhig war es nicht. Schon nach den ersten Statements meldeten sich die Gäste zu Wort, und schnell wurde deutlich, dass die Linien nicht einfach zwischen „Arbeitgeber“ und „Arbeitnehmer“ verlaufen.

Für die Reform spricht aus Unternehmenssicht die Planbarkeit. Trennungen im Topmanagement ziehen sich heute oft über Monate, binden Ressourcen und enden ohnehin meist in einem Aufhebungsvertrag. Ein klarer gesetzlicher Rahmen könnte das beschleunigen, Prozessrisiken senken und den Standort für internationale Arbeitgeber berechenbarer machen. Auch mancher Gast aus dem Kreis der Führungskräfte räumte ein, dass ein schneller, sauberer Schnitt mit fester Abfindung nicht in jedem Fall schlechter ist als ein zermürbender Kündigungsschutzprozess.

Die Gegenseite hielt mit Nachdruck dagegen. Kündigungsschutz ist für Führungskräfte mehr als ein Instrument zur Erhöhung der Abfindung. Er schützt die Unabhängigkeit derjenigen, die im Unternehmen unbequeme Entscheidungen vertreten müssen, etwa in Compliance-Fragen oder gegenüber Gesellschaftern. Wer jederzeit ohne Grund zum Festpreis gehen muss, überlegt sich zweimal, ob er widerspricht. Hinzu kommt, dass eine Entgeltgrenze keine trennscharfe Linie zwischen Vorstand und Belegschaft zieht. Sie erfasst auch hochqualifizierte Fachkräfte, Chefärzte oder Bereichsleiter, die mit unternehmerischer Leitungsmacht wenig zu tun haben. Und schließlich: Ob die gesetzliche Abfindung angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Für eine 58-jährige Führungskraft mit langer Betriebszugehörigkeit bedeutet sie etwas völlig anderes als für einen 40-Jährigen, der binnen Wochen wieder vermittelt ist.

Einig war man sich am Ende in einem Punkt. Die Vertragsgestaltung wird an Bedeutung gewinnen. Wer als Führungskraft künftig einen Arbeitsvertrag unterschreibt, sollte Abfindungsregelungen, Freistellung, variable Vergütung und nachvertragliche Wettbewerbsverbote nicht dem Gesetz überlassen, sondern selbst verhandeln. Das gilt umso mehr für bestehende Verträge, die vor dem Inkrafttreten der Neuregelung geprüft werden sollten.

Ausklang am Brandenburger Tor

Nach der Diskussion ging es im kleineren Kreis weiter. Bei einem Glas Wein und Snacks, mit Blick auf das zum Festival of Lights illuminierte Brandenburger Tor, wurden viele Gespräche fortgesetzt, die auf dem Podium nur angerissen werden konnten. Die Rückmeldungen unserer Gäste waren außerordentlich positiv, und mehrfach kam der Wunsch nach einer Fortsetzung. Dem kommen wir gern nach.

Unser Dank gilt Roland Angst, Jasmin Arbabian-Vogel, Felix Arnold und Attila Khan für eine offene und streitbare Diskussion, The Boardroom für die hervorragende Zusammenarbeit und allen Gästen für ihre engagierten Beiträge.

Was bedeutet das für Sie?

Sie sind Führungskraft, leitender Angestellter oder Geschäftsführer und möchten wissen, ob Ihr Vertrag von der geplanten Neuregelung betroffen ist und wie Sie Ihre Position vor 2027 sichern können? Sprechen Sie uns an. Wir beraten ausschließlich Führungskräfte und kennen beide Seiten des Verhandlungstisches.

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