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Änderungskündigung – Herausforderung mit doppeltem Boden

Bei einer Änderungskündigung handelt es sich um eine besondere Form der Kündigung, bei der der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis kündigt und gleichzeitig dessen Fortsetzung zu geänderten Bedingungen anbietet. Typische Inhalte solcher Änderungen sind eine reduzierte Vergütung, veränderte Aufgabenbereiche oder ein neuer Arbeitsort.

Auch eine Änderungskündigung muss sozial gerechtfertigt sein (§ 1 KSchG) und kann vor dem Arbeitsgericht überprüft werden. Betroffene Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer – insbesondere Führungskräfte – stehen hier oft vor einer strategischen Entscheidung.

Gemäß § 2 KSchG besteht die Möglichkeit, das Angebot des Arbeitgebers „unter Vorbehalt“ anzunehmen. Damit bleibt das Arbeitsverhältnis vorläufig bestehen, während gerichtlich geklärt werden kann, ob die Änderungen rechtlich zulässig sind. Diese Option kann helfen, Zeit zu gewinnen und die eigene Position zu sichern.

Unsere Expertise erstreckt sich über diverse Themenschwerpunkte.


Schwerpunkt Änderungskündigung 1:

Rechtliche Prüfung und Klageverfahren

Wir analysieren Ihre Änderungskündigung gründlich und prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen – insbesondere die soziale Rechtfertigung – erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall, gehen wir konsequent dagegen vor – sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens. Unser Ziel: Ihre Rechte wahren und Ihre Positionstärken.

Schwerpunkt Änderungskündigung 2:

Taktische Annahme unter Vorbehalt

In vielen Fällen ist es strategisch sinnvoll, das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Klärung gemäß § 2 KSchG anzunehmen. So bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, während die Rechtmäßigkeit der Änderungen überprüft wird. Wir entwickeln mit Ihnen die passende Vorgehensweise und setzen Ihre Ansprüche effizient durch.

Schwerpunkt Änderungskündigung 3:

Verhandlungen mit dem Arbeitgeber

Nicht jede Änderungskündigung muss zu einem gerichtlichen Konflikt führen. Wir treten in zielführende Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber – mit dem Ziel, tragfähige Lösungen zu finden: sei es durch bessere Vertragsbedingungen oder durch eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen angemessene Abfindung.

Unser Vorgehen

01
Professionell.

Mit langjähriger Erfahrung, juristischer Präzision und tiefgreifender Expertise im Arbeitsrecht vertreten wir die Interessen von Führungskräften und Managern auf höchstem Niveau. Unser Anspruch: Effizienz, strategisches Denken und ein konsequenter Fokus auf Ihren Erfolg.

02
Strategisch.

Jeder Fall ist einzigartig und verlangt eine maßgeschneiderte, kluge Herangehensweise. Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig, entwickeln eine klare, strategisch durchdachte Linie und setzen diese konsequent um – mit dem Ziel, nicht nur kurzfristige Ergebnisse zu erzielen, sondern Ihre Position auch langfristig zu stärken und zu sichern.

03
Empathisch.

Rechtliche Auseinandersetzungen sind oft mit hoher persönlicher Belastung verbunden. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation und Ihre Perspektive wirklich zu verstehen. Mit Fingerspitzengefühl, persönlichem Engagement und dem Blick für das Wesentliche begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – verlässlich und an Ihrer Seite. Denn Ihr Vertrauen ist die Basis unserer Zusammenarbeit.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Änderungskündigung – Herausforderung mit doppeltem Boden

Kann mein Arbeitgeber mich einfach versetzen?

Wie unterscheidet sich eine Änderungskündigung von einer normalen Kündigung?

Was passiert, wenn ich die Änderung unter Vorbehalt annehme?

Gilt die Änderungskündigung auch für leitende Angestellte?

Kann ich eine Abfindung verhandeln?

Wie lange habe ich Zeit, um zu reagieren?

Muss ich eine Änderungskündigung akzeptieren?