Langfristig unter Beobachtung – persönliche Risiken durch Aufsichtsbehörden
Als Organmitglied in der Finanzbranche oder in börsennotierten Unternehmen stehen Sie unter besonderer Beobachtung von Aufsichtsbehörden wie BaFin, FCA oder SEC. Diese Behörden verfügen über weitreichende Eingriffsbefugnisse – von Sonderprüfungen über Bußgelder bis hin zu persönlichen Sanktionen. Die regulatorischen Anforderungen werden stetig komplexer und internationaler, während gleichzeitig die persönliche Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen zunimmt. Ein Fehlverhalten kann nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für Sie persönlich gravierende Konsequenzen haben – von Bußgeldern über Berufsverbote bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht – Expertise
BaFin, FCA, SEC

Unsere Expertise erstreckt sich über diverse Themenschwerpunkte.
1. Präventive Compliance-Beratung
Wir beraten Sie präventiv zu aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Ihren persönlichen Pflichten als Organmitglied. Von Fit & Proper-Anforderungen über Wohlverhaltensregeln bis hin zu Meldepflichten und internen Kontrollsystemen. Mit unserem spezialisierten Wissen im Finanzaufsichtsrecht helfen wir Ihnen, regulatorische Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren, bevor sie zu formellen Verfahren führen.
2. Begleitung bei aufsichtlichen Maßnahmen
Steht Ihr Unternehmen im Fokus aufsichtlicher Maßnahmen wie Sonderprüfungen oder Anhörungen, unterstützen wir Sie mit strategischer und rechtlicher Expertise. Wir bereiten Sie optimal auf Befragungen vor, prüfen Auskunftspflichten und -grenzen und sorgen dafür, dass Ihre persönlichen Interessen angemessen berücksichtigt werden. Mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl navigieren wir Sie sicher durch diese sensiblen Verfahren.
3. Verteidigung bei persönlichenSanktionen
Drohen persönliche Sanktionen wie Abberufungsverfahren, Bußgelder oder Berufsverbote, setzen wir uns mit allen rechtlichen Mitteln für Sie ein. Von der Stellungnahme zu Anhörungsschreiben über Widerspruchsverfahren bis hin zur gerichtlichen Anfechtung – wir nutzen unsere forensische Erfahrung im Aufsichtsrecht, um Ihre berufliche Existenz und Ihren Ruf zu schützen.
Unser Vorgehen
01
Professionell.
Mit langjähriger Erfahrung, juristischer Präzision und tiefgreifender Expertise im Arbeitsrecht vertreten wir die Interessen von Führungskräften und Managern auf höchstem Niveau. Unser Anspruch: Effizienz, strategisches Denken und ein konsequenter Fokus auf Ihren Erfolg.
02
Strategisch.
Jeder Fall ist einzigartig und verlangt eine maßgeschneiderte, kluge Herangehensweise. Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig, entwickeln eine klare, strategisch durchdachte Linie und setzen diese konsequent um – mit dem Ziel, nicht nur kurzfristige Ergebnisse zu erzielen, sondern Ihre Position auch langfristig zu stärken und zu sichern.
03
Empathisch.
Rechtliche Auseinandersetzungen sind oft mit hoher persönlicher Belastung verbunden. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation und Ihre Perspektive wirklich zu verstehen. Mit Fingerspitzengefühl, persönlichem Engagement und dem Blick für das Wesentliche begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – verlässlich und an Ihrer Seite. Denn Ihr Vertrauen ist die Basis unserer Zusammenarbeit.
Häufig gestellte Fragen zum Thema
BaFin, FCA, SEC
Wie sollte ich mich auf grenzüberschreitende Ermittlungen vorbereiten?
Grenzüberschreitende Verfahren erfordern Kenntnisse der verschiedenen Jurisdiktionen, sprachliche Sorgfalt und konsistente Kommunikation. Wir unterstützen Sie gemeinsam mit internationalen Partnerkanzleien bei der strategischen Koordination.
Welche besonderen Pflichten haben Organmitglieder börsennotierter Unternehmen?
Pflichten umfassen u.a. Ad-hoc-Publizität, Directors' Dealings, Vermeidung von Insiderhandel, Führung von Insiderlisten und Corporate-Governance-Vorgaben. Verstöße können gravierende persönliche Konsequenzen haben – auch nach US-amerikanischem Recht.
Wie sollte ich auf Auskunftsersuchen von Aufsichtsbehörden reagieren?
Grundsätzlich besteht eine Auskunftspflicht, jedoch mit Grenzen – insbesondere bei drohender Selbstbelastung. Antworten sollten präzise, wahrheitsgemäß und auf das Nötigste beschränkt sein. Bei komplexen Sachverhalten empfiehlt sich frühzeitiger Rechtsrat.
Wie werden die 'Fit & Proper'-Anforderungen in der Praxis geprüft?
Die Prüfung erfolgt sowohl bei Amtsantritt als auch laufend. Zunehmend üblich sind persönliche Interviews und umfassende Dokumentationen. Auch laufende Meldepflichten und anlassbezogene Überprüfungen gehören zum Standard. Verstöße gegen regulatorische Anforderungen können Ihre Zuverlässigkeit dauerhaft in Frage stellen.
Was tun, wenn die BaFin eine Sonderprüfung bei meinem Institut anordnet?
Eine Sonderprüfung erfordert sorgfältige Vorbereitung und strategisches Vorgehen. Sie sollten einen Projektplan erstellen, alle Unterlagen zusammenstellen und interne Zuständigkeiten festlegen. Besonders wichtig: Dokumentieren Sie alle Gespräche mit den Prüfern und lassen Sie sich rechtlich begleiten – vor allem bei möglichen persönlichen Vorwürfen.
Welche persönlichen Haftungsrisiken bestehen für Organmitglieder im Finanzsektor?
Im Finanzsektor sind die persönlichen Haftungsrisiken besonders ausgeprägt: Neben zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen drohen aufsichtsrechtliche Sanktionen wie Bußgelder (teilweise in Millionenhöhe), temporäre oder dauerhafte Berufsverbote sowie strafrechtliche Verfolgung bei schweren Verstößen. Besonderes Augenmerk legen Aufsichtsbehörden auf die Einrichtung angemessener Compliance- und Risikomanagementsysteme.