Ihr Anwalt für Arbeitsrecht – Expertise

BaFin, FCA, SEC

Langfristig unter Beobachtung – persönliche Risiken durch Aufsichtsbehörden

Als Organmitglied in der Finanzbranche oder in börsennotierten Unternehmen stehen Sie unter besonderer Beobachtung von Aufsichtsbehörden wie BaFin, FCA oder SEC. Diese Behörden verfügen über weitreichende Eingriffsbefugnisse – von Sonderprüfungen über Bußgelder bis hin zu persönlichen Sanktionen. Die regulatorischen Anforderungen werden stetig komplexer und internationaler, während gleichzeitig die persönliche Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen zunimmt. Ein Fehlverhalten kann nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für Sie persönlich gravierende Konsequenzen haben – von Bußgeldern über Berufsverbote bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen.

Unsere Expertise erstreckt sich über diverse Themenschwerpunkte.


1. Präventive Compliance-Beratung

Wir beraten Sie präventiv zu aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Ihren persönlichen Pflichten als Organmitglied. Von Fit & Proper-Anforderungen über Wohlverhaltensregeln bis hin zu Meldepflichten und internen Kontrollsystemen. Mit unserem spezialisierten Wissen im Finanzaufsichtsrecht helfen wir Ihnen, regulatorische Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren, bevor sie zu formellen Verfahren führen.

2. Begleitung bei aufsichtlichen Maßnahmen

Steht Ihr Unternehmen im Fokus aufsichtlicher Maßnahmen wie Sonderprüfungen oder Anhörungen, unterstützen wir Sie mit strategischer und rechtlicher Expertise. Wir bereiten Sie optimal auf Befragungen vor, prüfen Auskunftspflichten und -grenzen und sorgen dafür, dass Ihre persönlichen Interessen angemessen berücksichtigt werden. Mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl navigieren wir Sie sicher durch diese sensiblen Verfahren.

3. Verteidigung bei persönlichenSanktionen

Drohen persönliche Sanktionen wie Abberufungsverfahren, Bußgelder oder Berufsverbote, setzen wir uns mit allen rechtlichen Mitteln für Sie ein. Von der Stellungnahme zu Anhörungsschreiben über Widerspruchsverfahren bis hin zur gerichtlichen Anfechtung – wir nutzen unsere forensische Erfahrung im Aufsichtsrecht, um Ihre berufliche Existenz und Ihren Ruf zu schützen.

Unser Vorgehen

01
Professionell.

Mit langjähriger Erfahrung, juristischer Präzision und tiefgreifender Expertise im Arbeitsrecht vertreten wir die Interessen von Führungskräften und Managern auf höchstem Niveau. Unser Anspruch: Effizienz, strategisches Denken und ein konsequenter Fokus auf Ihren Erfolg.

02
Strategisch.

Jeder Fall ist einzigartig und verlangt eine maßgeschneiderte, kluge Herangehensweise. Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig, entwickeln eine klare, strategisch durchdachte Linie und setzen diese konsequent um – mit dem Ziel, nicht nur kurzfristige Ergebnisse zu erzielen, sondern Ihre Position auch langfristig zu stärken und zu sichern.

03
Empathisch.

Rechtliche Auseinandersetzungen sind oft mit hoher persönlicher Belastung verbunden. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation und Ihre Perspektive wirklich zu verstehen. Mit Fingerspitzengefühl, persönlichem Engagement und dem Blick für das Wesentliche begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – verlässlich und an Ihrer Seite. Denn Ihr Vertrauen ist die Basis unserer Zusammenarbeit.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

BaFin, FCA, SEC

Wie sollte ich mich auf grenzüberschreitende Ermittlungen vorbereiten?

Welche besonderen Pflichten haben Organmitglieder börsennotierter Unternehmen?

Wie sollte ich auf Auskunftsersuchen von Aufsichtsbehörden reagieren?

Wie werden die 'Fit & Proper'-Anforderungen in der Praxis geprüft?

Was tun, wenn die BaFin eine Sonderprüfung bei meinem Institut anordnet?

Welche persönlichen Haftungsrisiken bestehen für Organmitglieder im Finanzsektor?