Befristung – Vertragslaufzeit mit Risiken
Befristete Arbeitsverträge geben dem Arbeitgeber Flexibilität – für Führungskräfte bedeuten sie Unsicherheit. Denn befristete Verträge schwächen die eigene Verhandlungsposition, erschweren die Karriereplanung und schaffen Druck – besonders bei mehrfachen Verlängerungen.
Doch nicht jede Befristung ist rechtlich zulässig. Das Arbeitsrecht setzt klare Grenzen: Ohne sachlichen Grund darf nur maximal zwei Jahre befristet werden – und dasauch nur mit höchstens drei Verlängerungen. Werden diese Regeln nicht eingehalten oder ist der Sachgrund nicht tragfähig, besteht faktisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis – mit allen Rechten.
Wir prüfen Ihre Befristung, entwickeln Ihre Strategie und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – ob auf Entfristung oder auf faire Vertragsbedingungen.