Ihr Anwalt für Arbeitsrecht – Expertise

Dienstvertrag, Anstellungsvertrag (Geschäftsführervertrag)

Als Geschäftsführer oder Vorstand bewegen Sie sich in einem rechtlichen Sonderbereich: Im Gegensatz zu Arbeitnehmern unterliegen Sie nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem Gesellschaftsrecht. Diese Besonderheit hat weitreichende Konsequenzen – vom fehlenden Kündigungsschutz über abweichende Haftungsregeln bis hin zu speziellen Vergütungsstrukturen. Der Anstellungsvertrag ist das zentrale Dokument für Ihre rechtliche und wirtschaftliche Position. Er definiert nicht nur Vergütung und Aufgabenbereich, sondern regelt auch existenzielle Fragen wie Abberufungsschutz, Haftungsbegrenzung und Abfindungen. Anders als bei Arbeitsverträgen besteht hier ein großer Gestaltungsspielraum – den es strategisch zu nutzen gilt.

Unsere Expertise erstreckt sich über diverse Themenschwerpunkte.


Schwerpunkt Dienstvertrag 1

Maßgeschneiderte Vertragsgestaltung und -verhandlung
Wir gestalten und verhandeln Ihren Dienstvertrag mit Blick auf Ihre individuellen Prioritäten und die Besonderheiten Ihrer Position. Von der Vergütungsstruktur über Abberufungsregelungen bis hin zu Regelungen für den Exit – wir sorgen für maximale rechtliche Absicherung und optimale wirtschaftliche Bedingungen. Mit unserem Verhandlungsgeschick und unserer juristischen Expertise stärken wir Ihre Position und erzielen Ergebnisse, die Ihren Wert angemessen honorieren.

Schwerpunkt Dienstvertrag 2

Absicherung gegen persönliche Risiken
Geschäftsführer und Vorstände tragen ein erhöhtes persönliches Haftungsrisiko. Wir implementieren wirksame Schutzklauseln in Ihren Vertrag: von der Haftungsbegrenzung über Freistellungsvereinbarungen bis hin zu D&O-Versicherungen ohne Selbstbehalt. Unser Ziel: Ihre persönliche Absicherung bei unternehmerischen Entscheidungen, ohne Ihre Handlungsfähigkeit einzuschränken.

Schwerpunkt Dienstvertrag 3

Strategische Exitplanung Jedes Organverhältnis endet irgendwann. Wir gestalten schon bei Vertragsschluss die Bedingungen für einen würdigen und finanziell abgesicherten Ausstieg. Von der Abfindungsregelung über nachvertragliche Wettbewerbsverbote bis hin zu Ruhegehaltsvereinbarungen – wir denken vorausschauend und schützen Ihre Interessen auch für die Zeit nach dem Mandat.

Unser Vorgehen

01
Professionell.

Mit langjähriger Erfahrung, juristischer Präzision und tiefgreifender Expertise im Arbeitsrecht vertreten wir die Interessen von Führungskräften und Managern auf höchstem Niveau. Unser Anspruch: Effizienz, strategisches Denken und ein konsequenter Fokus auf Ihren Erfolg.

02
Strategisch.

Jeder Fall ist einzigartig und verlangt eine maßgeschneiderte, kluge Herangehensweise. Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig, entwickeln eine klare, strategisch durchdachte Linie und setzen diese konsequent um – mit dem Ziel, nicht nur kurzfristige Ergebnisse zu erzielen, sondern Ihre Position auch langfristig zu stärken und zu sichern.

03
Empathisch.

Rechtliche Auseinandersetzungen sind oft mit hoher persönlicher Belastung verbunden. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation und Ihre Perspektive wirklich zu verstehen. Mit Fingerspitzengefühl, persönlichem Engagement und dem Blick für das Wesentliche begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – verlässlich und an Ihrer Seite. Denn Ihr Vertrauen ist die Basis unserer Zusammenarbeit.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Dienstvertrag, Anstellungsvertrag (Geschäftsführervertrag)

Kann ein neuer Arbeitgeber die Karenzentschädigung übernehmen?

Wie präzise muss das Wettbewerbsverbot formuliert sein?

Was droht bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot?

Wie komme ich aus einem Wettbewerbsverbot heraus?

Gibt es einen Anspruch auf Karenzentschädigung, wenn nichts vereinbart wurde?

Wie lange darf ein Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer gelten?

Was ist besser: befristeter oder unbefristeter Vertrag?

Was regelt eine Change-of-Control-Klausel?

Wofür hafte ich persönlich?

Kann mir gekündigt werden?

Wie sollte die Vergütung aufgebaut sein?

Was unterscheidet den Dienstvertrag vom Arbeitsvertrag?