Handelsvertreter & Statusfragen – Selbstständig oder angestellt? Wir klären das.
Sind Sie wirklich selbstständig tätig – oder liegt faktisch ein Arbeitsverhältnis vor? Diese Unterscheidung ist nicht nur theoretisch wichtig. Sie entscheidet über Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, Sozialversicherungspflicht und viele weitere Rechte – oder Pflichten.
Gerade bei Handelsvertretern, Führungskräften auf freiberuflicher Basis oder Interim-Managern ist der Übergang fließend. Viele Verträge suggerieren Selbstständigkeit – obwohl die tatsächlichen Umstände auf ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis hindeuten.
Wir prüfen Ihren Status, analysieren Risiken und setzen Ihre Ansprüche durch – ob als Arbeitnehmer oder Handelsvertreter mit Ausgleichsanspruch.