Ihr Anwalt für Arbeitsrecht – Expertise

Handelsvertreter & Statusfragen

Handelsvertreter & Statusfragen – Selbstständig oder angestellt? Wir klären das.

Sind Sie wirklich selbstständig tätig – oder liegt faktisch ein Arbeitsverhältnis vor? Diese Unterscheidung ist nicht nur theoretisch wichtig. Sie entscheidet über Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, Sozialversicherungspflicht und viele weitere Rechte – oder Pflichten.

Gerade bei Handelsvertretern, Führungskräften auf freiberuflicher Basis oder Interim-Managern ist der Übergang fließend. Viele Verträge suggerieren Selbstständigkeit – obwohl die tatsächlichen Umstände auf ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis hindeuten.

Wir prüfen Ihren Status, analysieren Risiken und setzen Ihre Ansprüche durch – ob als Arbeitnehmer oder Handelsvertreter mit Ausgleichsanspruch.

Unsere Expertise erstreckt sich über diverse Themenschwerpunkte.


Schwerpunkt Statusfragen 1: Rechtliche Klärung von Selbstständigkeit oder Arbeitsverhältnis

Wir prüfen, ob Ihr Einsatz tatsächlich den Kriterien selbstständiger Tätigkeit entspricht – oder ob arbeitsrechtlich ein echtes Arbeitsverhältnis vorliegt, mit allen Schutzrechten. Die vertragliche Bezeichnung ist dabei nicht entscheidend – sondern die Realität.

Schwerpunkt Statusfragen 2: Ausgleichsansprüche für Handelsvertreter (§ 89b HGB)

Wenn Sie als Handelsvertreter tätig sind, steht Ihnen bei Vertragsbeendigung oft ein Ausgleich für vermittelte Kunden zu. Wir prüfen die Voraussetzungen, berechnen den Anspruch und setzen ihn durch – auch gegen Widerstand des Unternehmers.

Schwerpunkt Statusfragen 3: Strategische Begleitung bei Statusprüfungen & Betriebsprüfungen

Ob Clearingstelle der Rentenversicherung, Sozialversicherungsträger oder Finanzamt: Wir begleiten Sie durch Statusfeststellungsverfahren, verteidigen Ihre Position und entwickeln rechtssichere Strukturen für Ihre zukünftige Tätigkeit.

Unser Vorgehen

01
Professionell.

Mit langjähriger Erfahrung, juristischer Präzision und tiefgreifender Expertise im Arbeitsrecht vertreten wir die Interessen von Führungskräften und Managern auf höchstem Niveau. Unser Anspruch: Effizienz, strategisches Denken und ein konsequenter Fokus auf Ihren Erfolg.

02
Strategisch.

Jeder Fall ist einzigartig und verlangt eine maßgeschneiderte, kluge Herangehensweise. Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig, entwickeln eine klare, strategisch durchdachte Linie und setzen diese konsequent um – mit dem Ziel, nicht nur kurzfristige Ergebnisse zu erzielen, sondern Ihre Position auch langfristig zu stärken und zu sichern.

03
Empathisch.

Rechtliche Auseinandersetzungen sind oft mit hoher persönlicher Belastung verbunden. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation und Ihre Perspektive wirklich zu verstehen. Mit Fingerspitzengefühl, persönlichem Engagement und dem Blick für das Wesentliche begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – verlässlich und an Ihrer Seite. Denn Ihr Vertrauen ist die Basis unserer Zusammenarbeit.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Handelsvertreter & Statusfragen

Kann ich als Handelsvertreter auch ordentlich gekündigt werden?

Wie kann ich meinen Status rechtssicher gestalten?

Wie hoch ist der Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter?

Was passiert, wenn Scheinselbstständigkeit festgestellt wird?

Was spricht für eine Scheinselbstständigkeit?

Bin ich Handelsvertreter oder Arbeitnehmer?